AGB/Rahmenbedingungen
Datenschutz für personenbezogene, medizinisch erhobene Daten
Mit dem Wahrnehmen deines Ersttermins stimmst du folgender Datenschutzerklärung zu:
Datenschutzerklärung
- Name
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
- sonstige Adressen des Kunden
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.)
- Versicherungsträger
- Daten zur Beschreibung des Behandlungsgrunds
- Daten zur Erhebung der Eigen- und Familienanamnese
Synaptos
Auf dieser Seite sind Funktionen des Dienstes smartTherapy (synaptos) eingebunden (Online-Terminanfrage). Anbieter dieses Dienstes ist die Synaptos GmbH, St. Veiter Straße 188/1 EG, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich. smartTherapy (synaptos) ist eine browserbasierte Praxissoftware für Therapeut:innen, Ärzt:innen und alle Selbstständigen im Gesundheitswesen. Daten, welche Sie an Synaptos weitergeben, werden dort empfangen, verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Synaptos:
https://synaptos.at/datenschutzerklaerung
Rechtsbehelfsbelehrung
Terminabsage
In dem Fall, dass du deinen Termin nicht einhalten kannst, bitte ich dich mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Hier reicht eine Mail oder ein Anruf.
Solltest du den Termin nicht 24 Stunden vorher absagen und es wurde nichts anderes ausgemacht, werde ich dir die Einheit bis zu 100 % in Rechnung stellen.
Sollte ich aus Krankheitsgründen unseren Termin nicht einhalten können, gebe ich dir rechtzeitig Bescheid.
Die Einheit ist damit nicht „verloren“.
Pünktliches Erscheinen
Verordnung kopieren
Damit das Einreichen der Verordnung für dich und das Verarbeiten dieser für mich einfach und schnell funktioniert, bitte ich dich zum Ersttermin eine Kopie deiner Verordnung mitzubringen. Dem Gesetz nach musst du deine Therapie innerhalb des Zeitraums, angegeben auf deiner Verordnung, oder 2 Wochen nach Bewilligungseingang beginnen.
Die Therapieeinheiten müssen innerhalb von drei Monaten ab Bewilligungsdatum beendet werden.
Allgemeine Informationen zu deiner Therapie
Der Therapievertrag ist gültig ab der ersten Inanspruchnahme einer Behandlung.
Sollte es eine längere Unterbrechung zwischen den Therapieeinheiten geben, wie zum Beispiel durch Erkrankung bzw. Urlaube, und dadurch die 3-monatige Therapiedauer überschritten werden, kannst du, je nachdem welche Krankenkasse du hast, für die restlichen Therapieeinheiten eine neue Bewilligung beantragen.
Solltest du eine private Krankenzusatzversicherung haben, erkundige dich bitte vorab, ob Heilmassagen davon auch übernommen werden können. Wenn ja, kannst du die restlichen Kosten, welche dir deine Krankenkasse nicht übernommen und ausgezahlt hat, von deiner privaten Krankenkasse ersetzen lassen.
Für Geld und Wertsachen, welche die zu behandelnde Person mitbringt, wird keine Haftung übernommen.
Der vereinbarte Preis ist, sofern nicht ausdrücklich anders ausgemacht, sofort nach geleisteter Behandlung fällig. Die Bezahlung der Massageeinheiten ist ausschließlich in bar oder per Bankomatkarte möglich. Bevorzugt wird aber Bargeld.